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Statute Text
Fedlex ↗
1Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt.
Uebersicht
Art. 125 StGB — Art. 125 StGB