Statute Text
1Die Zivilgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch
a) die Friedensrichter; b) die Amtsgerichtspräsidenten; c) die Amtsgerichte; d) * … e) das Obergericht. f) * weitere Gerichte und Schlichtungsbehörden nach Massgabe des Gesetzes.
2Die Beurteilung von Streitfällen durch Schiedsgerichte ist im Rahmen der Gesetzgebung zulässig.
Noch kein Inhalt verfügbar.