Statute Text
1Der Regierungsrat verwaltet das Kantonsvermögen.
2Er verabschiedet Voranschlag und Kantonsrechnung zuhanden des Kantonsrates.
3Er beschliesst über
4Er nimmt die erforderlichen Darlehen und Anleihen auf.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Regierungsrat verwaltet das Kantonsvermögen.
2Er verabschiedet Voranschlag und Kantonsrechnung zuhanden des Kantonsrates.
3Er beschliesst über
4Er nimmt die erforderlichen Darlehen und Anleihen auf.
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