Statute Text
1Die gewählte Person kann ihr Amt nur ausüben, wenn sie die Voraussetzungen der Stimmberechtigung erfüllt.
2Das Gesetz kann Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis vorsehen.
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1Die gewählte Person kann ihr Amt nur ausüben, wenn sie die Voraussetzungen der Stimmberechtigung erfüllt.
2Das Gesetz kann Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis vorsehen.
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