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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Entscheid über den Nachlassvertrag kann mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden.

2Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern die Rechtsmittelinstanz nichts anderes verfügt.

Uebersicht

Art. 307 SchKG — Art. 307 SchKG