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Statute Text
Fedlex ↗

1Das Betreibungsamt nimmt das Güterverzeichnis auf. Es darf damit erst beginnen, wenn die Konkursandrohung zugestellt ist; ausgenommen sind die Fälle nach den Artikeln 83 Absatz 1 und 183.

2Die Artikel 90–92 finden entsprechende Anwendung.

Uebersicht

Art. 163 SchKG — Art. 163 SchKG