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Statute Text
Fedlex ↗
Der Kollokationsplan und die Verteilungsliste werden beim Betreibungsamt aufgelegt. Dieses benachrichtigt die Beteiligten davon und stellt jedem Gläubiger einen seine Forderung betreffenden Auszug zu.
Uebersicht
Art. 147 SchKG — Art. 147 SchKG