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Statute Text
Fedlex ↗
1Handelsgesellschaften und Genossenschaften können unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung ihre Firma frei wählen. In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden.
2Der Bundesrat legt fest, welche Abkürzungen der Rechtsformen zulässig sind.
Uebersicht
Art. 950 OR — Art. 950 OR