Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

1Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung der Genossenschafter.

2Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu:

1.
die Festsetzung und Änderung der Statuten;
2.743
Wahl der Verwaltung und der Revisionsstelle;
2bis.744
die Genehmigung der Jahresrechnung sowie gegebenenfalls die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns;
3.745
die Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung;
3bis.746
die Beschlussfassung über die Rückzahlung von Kapitalreserven;
4.
die Entlastung der Verwaltung;
5.
die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

Uebersicht

Art. 879 OR — Art. 879 OR