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Statute Text
Fedlex ↗
1Das Stammkapital beträgt mindestens 20 000 Franken.
2Zulässig ist auch ein Stammkapital in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung. Die Bestimmungen des Aktienrechts über das Aktienkapital in einer ausländischen Währung finden sinngemäss Anwendung.
Uebersicht
Art. 773 OR — Art. 773 OR