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Statute Text
Fedlex ↗
Unzulässig sind Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats oder an ihnen nahestehende Personen für Tätigkeiten in Unternehmen, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden, sofern diese Vergütungen:
- 1.
- unzulässig wären, wenn sie direkt von der Gesellschaft ausgerichtet würden;
- 2.
- in den Statuten der Gesellschaft nicht vorgesehen sind; oder
- 3.
- von der Generalversammlung der Gesellschaft nicht gutgeheissen worden sind.
Uebersicht
Art. 735d OR — Art. 735d OR