Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln.
2Wählbar sind nur Mitglieder des Verwaltungsrats.
3Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.
4Ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt, so ernennt der Verwaltungsrat für die verbleibende Amtsdauer die fehlenden Mitglieder. Die Statuten können andere Regeln zur Behebung dieses Organisationsmangels vorsehen.
5Die Statuten regeln die Grundsätze zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses.
Uebersicht
Art. 733 OR — Art. 733 OR