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Statute Text
Fedlex ↗
1Der Aktionär übt seine Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft, wie Bestellung der Organe, Abnahme des Geschäftsberichtes und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, in der Generalversammlung aus.
2…
Uebersicht
Art. 689 OR — Art. 689 OR