Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

1Die Namenaktien sind, wenn nicht Gesetz oder Statuten es anders bestimmen, ohne Beschränkung übertragbar.

2Die Übertragung durch Rechtsgeschäft kann durch Übergabe des indossierten Aktientitels an den Erwerber erfolgen.

Uebersicht

Art. 684 OR — Art. 684 OR