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Statute Text
Fedlex ↗

1Zinse dürfen für das Aktienkapital nicht bezahlt werden.

2Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden.

3Dividenden dürfen erst festgesetzt werden, nachdem die Zuweisungen an die gesetzliche Gewinnreserve und an die freiwilligen Gewinnreserven erfolgt sind.

Uebersicht

Art. 675 OR — Art. 675 OR