Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

1Verluste müssen in folgender Reihenfolge verrechnet werden mit:

1.
dem Gewinnvortrag;
2.
den freiwilligen Gewinnreserven;
3.
der gesetzlichen Gewinnreserve;
4.
der gesetzlichen Kapitalreserve.

2Anstelle der Verrechnung mit der gesetzlichen Gewinnreserve oder der gesetzlichen Kapitalreserve dürfen verbleibende Verluste auch teilweise oder ganz auf die neue Jahresrechnung vorgetragen werden.

Uebersicht

Art. 674 OR — Art. 674 OR