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Statute Text
Fedlex ↗
1Ein Gesellschaftsgläubiger, der gleichzeitig Privatschuldner des Kommanditärs ist, kann diesem gegenüber eine Verrechnung nur dann beanspruchen, wenn der Kommanditär unbeschränkt haftet.
2Im Übrigen richtet sich die Verrechnung nach den Vorschriften über die Kollektivgesellschaft.
Uebersicht
Art. 614 OR — Art. 614 OR