Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Haben mehrere eine Sache, deren Rechtsverhältnisse streitig oder unklar sind, zur Sicherung ihrer Ansprüche bei einem Dritten (dem Sequester) hinterlegt, so darf dieser die Sache nur mit Zustimmung der Beteiligten oder auf Geheiss des Richters herausgeben.

Uebersicht

Art. 480 OR — Art. 480 OR