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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Prokura kann auf den Geschäftskreis einer Zweigniederlassung beschränkt werden.
2Sie kann mehreren Personen zu gemeinsamer Unterschrift erteilt werden (Kollektiv-Prokura), mit der Wirkung, dass die Unterschrift des Einzelnen ohne die vorgeschriebene Mitwirkung der übrigen nicht verbindlich ist.
3Andere Beschränkungen der Prokura haben gegenüber gutgläubigen Dritten keine rechtliche Wirkung.
Uebersicht
Art. 460 OR — Art. 460 OR