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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Besteller hat die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen.

2Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, so hat Zahlung für jeden Teil bei dessen Ablieferung zu erfolgen.

Uebersicht

Art. 372 OR — Art. 372 OR