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Statute Text
Fedlex ↗
Für die Übertragung der Pacht von Geschäftsräumen auf einen Dritten gilt Artikel 263 sinngemäss.
Uebersicht
Art. 292 OR — Art. 292 OR
Für die Übertragung der Pacht von Geschäftsräumen auf einen Dritten gilt Artikel 263 sinngemäss.
Art. 292 OR — Art. 292 OR