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Statute Text
Fedlex ↗
1Eine Schenkung von Hand zu Hand erfolgt durch Übergabe der Sache vom Schenker an den Beschenkten.
2Bei Grundeigentum und dinglichen Rechten an Grundstücken kommt eine Schenkung erst mit der Eintragung in das Grundbuch zustande.
3Diese Eintragung setzt ein gültiges Schenkungsversprechen voraus.
Uebersicht
Art. 242 OR — Art. 242 OR