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Statute Text
Fedlex ↗
1Ein Vertrag, dessen Auflösung vom Eintritte einer Bedingung abhängig gemacht worden ist, verliert seine Wirksamkeit mit dem Zeitpunkte, wo die Bedingung in Erfüllung geht.
2Eine Rückwirkung findet in der Regel nicht statt.
Uebersicht
Art. 154 OR — Art. 154 OR