Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit der Forderung.
2Ist eine Forderung auf Kündigung gestellt, so beginnt die Verjährung mit dem Tag, auf den die Kündigung zulässig ist.
Uebersicht
Art. 130 OR — Art. 130 OR