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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Zahlung der Checksumme kann ganz oder teilweise durch Checkbürgschaft gesichert werden.

2Diese Sicherheit kann von einem Dritten, mit Ausnahme des Bezogenen, oder auch von einer Person geleistet werden, deren Unterschrift sich schon auf dem Check befindet.

Uebersicht

Art. 1114 OR — Art. 1114 OR