Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die Vorlegung zur Annahme oder zur Zahlung, die Protesterhebung, das Begehren um Aushändigung einer Ausfertigung des Wechsels sowie alle übrigen bei einer bestimmten Person vorzunehmenden Handlungen müssen in deren Geschäftslokal oder in Ermangelung eines solchen in deren Wohnung vorgenommen werden.
2Geschäftslokal oder Wohnung sind sorgfältig zu ermitteln.
3Ist jedoch eine Nachfrage bei der Polizeibehörde oder Post stelle des Ortes ohne Erfolg geblieben, so bedarf es keiner weiteren Nachforschungen.
Uebersicht
Art. 1084 OR — Art. 1084 OR