Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Wird der Wechsel nicht innerhalb der im Artikel 1028 bestimmten Frist zur Zahlung vorgelegt, so kann der Schuldner die Wechselsumme bei der zuständigen Behörde auf Gefahr und Kosten des Inhabers hinterlegen.

Uebersicht

Art. 1032 OR — Art. 1032 OR