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Statute Text
Fedlex ↗

1Wechsel, die auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lauten, müssen binnen einem Jahre nach dem Tage der Ausstellung zur Annahme vorgelegt werden.

2Der Aussteller kann eine kürzere oder eine längere Frist bestimmen.

3Die Indossanten können die Vorlegungsfristen abkürzen.

Uebersicht

Art. 1013 OR — Art. 1013 OR