Statute Text

1Der Kanton und die Gemeinden fördern die soziale Sicherheit und die allgemeine Wohlfahrt.

2Die öffentliche Sozialhilfe soll die persönliche Verantwortung und Selbsthilfe stärken. *

3Der Kanton übt im Rahmen des Bundesrechts die Aufsicht über das Sozialwesen aus.

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