Statute Text
13000 Stimmberechtigte können jederzeit eine unformulierte oder formulierte Initiative einreichen auf Erlass, Aufhebung oder Änderung von Verfassungsbestimmungen, von Gesetzesbestimmungen oder referendumsfähigen Grossratsbeschlüssen.
2Die Totalrevision der Verfassung kann nur mit einer unformulierten Initiative verlangt werden.
3Formulierte Initiativen enthalten einen ausgearbeiteten Verfassungs-, Gesetzes- oder Beschlusstext. Unformulierte Initiativen müssen den Inhalt und den Zweck des Begehrens umschreiben.
4Initiativen sind innert 18 Monaten seit ihrer Publikation einzureichen.
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