Statute Text

1Der Grosse Rat wird nach dem Proporzwahlverfahren gewählt. Die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen haben Anspruch auf mindestens je einen Sitz.

2… *

3Für die Wahl des Regierungsrates, des Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin, der Gerichtspräsidenten und Gerichtspräsidentinnen gilt das Majorzwahlverfahren. *

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