Statute Text

1Alle Gerichte sind nur an das Recht gebunden und in ihren Entscheidungen unabhängig.

2Sie leiten die Justizverwaltung. Durch Gesetz können sie zum Erlass von Ausführungsbestimmungen ermächtigt werden. *

3Das Kantonsgericht vertritt die Gerichte im Verkehr mit anderen Behörden. *

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