Statute Text

1Die Teilrevision kann eine einzelne Bestimmung oder mehrere sachlich zusammenhängende Bestimmungen betreffen.

2Beschliesst der Landrat eine Teilrevision oder stimmt er einem Volks- oder Gemeindebegehren auf Teilrevision zu, so kann er diesen Beschluss dem Volk zur Abstimmung unterbreiten.

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