Statute Text
1Die Gemeinden erheben:
a. Einkommens- und Vermögenssteuern von den natürlichen Personen, b. Ertrags- und Kapitalsteuern von den juristischen Personen.
2Sie erheben diese Steuern nach kantonalem Recht. Sie setzen den Steuerfuss innerhalb eines gesetzlich begrenzten Rahmens fest.
3Weitere Steuern der Gemeinden bedürfen einer Grundlage in der kantonalen Gesetzgebung.
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