Statute Text

1Der Regierungsrat erstellt den Aufgaben- und Finanzplan und verabschiedet den Voranschlag und den Geschäftsbericht zuhanden des Grossen Rates.

2Er beschliesst über:

3Er beschliesst über Grundstücksverkäufe sowie über Grundstückskäufe zu Anlagezwecken.

4Er stellt die notwendigen Finanzierungsmittel bereit.

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