Statute Text
1Der Regierungsrat gestaltet die Zusammenarbeit mit dem Bund, mit anderen Kantonen und mit dem Ausland und vertritt den Kanton nach aussen.
2Er schliesst und kündigt interkantonale und internationale Verträge über Gegenstände, die im Rahmen seiner ordentlichen Zuständigkeit liegen.
3Er setzt sich für die kantonalen Interessen gegenüber dem Bund ein.
4Er wahrt die Mitwirkungsrechte des Kantonsrates.
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