Statute Text
1Sie versammelt sich, so oft es der regierende Landammann oder drei Mitglieder der Behörde als nötig erachten. *
2Zur gültigen Beschlussfassung ist die Anwesenheit von vier Mitgliedern erforderlich.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Sie versammelt sich, so oft es der regierende Landammann oder drei Mitglieder der Behörde als nötig erachten. *
2Zur gültigen Beschlussfassung ist die Anwesenheit von vier Mitgliedern erforderlich.
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