Statute Text
1Der Grosse Rat erlässt Verordnungen und Reglemente zum Vollzug der Gesetzgebung des Kantons, in untergeordneten Fällen auch des Bundes.
2Er legt die Grenzen der Bezirke und Gemeinden fest.
3Er beschliesst über den Beitritt zu Konkordaten, entscheidet über deren Abänderung und deren Kündigung und kann den Vollzug regeln. *
4Er entscheidet, ob namens des Kantons das Referendum (Art. 141 Abs. 1 BV) oder die Initiative (Art. 160 Abs. 1 BV) ergriffen werden soll.
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