Statute Text
1Der Grosse Rat versammelt sich ordentlicherweise fünfmal im Jahr.
2Er versammelt sich ausserordentlicherweise, wenn der Präsident des Grossen Rates oder die Standeskommission dies für notwendig erachten oder wenn 10 Mitglieder des Grossen Rates dies verlangen. *
3Sitzungsort ist Appenzell. Der Rat kann einen anderen Sitzungsort fallweise beschliessen.
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