Testo di legge

1Die Mitglieder des Kantonsrates werden nach dem Verhältniswahlverfahren vom Volk gewählt.

2Wahlkreise sind die Bezirke. Grosse Bezirke können aufgeteilt werden.

3Die Sitzverteilung ist so zu regeln, dass der Wille jeder Wählerin und jedes Wählers im ganzen Kanton möglichst gleiches Gewicht hat.

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