Testo di legge
1Kanton und Gemeinden sorgen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Ordnung des gesamten Verkehrs und für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz.
2Der Kanton übt die Hoheit über die Staatsstrassen aus.
2bis Der Kanton sorgt für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.
3Kanton und Gemeinden fördern den öffentlichen Personenverkehr im ganzen Kantonsgebiet.
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