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Testo di legge
Fedlex ↗

Werden im Unterhaltsvertrag Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist darin anzugeben:

a.
von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und jedes Kindes ausgegangen wird;
b.
welcher Betrag für jedes Kind bestimmt ist;
c.
welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt;
d.
ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskosten angepasst werden.

Uebersicht

Art. 287a ZGB — Art. 287a ZGB