Testo di legge

1Die persönliche Freiheit ist gewährleistet.

2Jeder Angeklagte ist so lange als schuldlos zu betrachten, bis das Urteil dessen Schuld ausgesprochen hat.

3Niemand darf verhaftet werden ausser in den vom Gesetze bezeichneten Fällen und vorgeschriebenen Formen. Jeder Verhaftete soll in der Regel sofort einvernommen werden.

4Ungesetzlich oder unschuldig Verhafteten ist vom Staate Genugtuung und angemessene Entschädigung zu leisten.

5Zur Erzielung eines Geständnisses dürfen keinerlei Zwangsmittel angewendet werden.

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