Testo di legge
1Die Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes können wegen mündlicher oder schriftlicher Äusserungen in den Verhandlungen des Kantonsrates und seiner Kommissionen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2Der Kantonsrat kann die Immunität aufheben, wenn sie missbraucht wird.
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