Testo di legge
1Der Grosse Rat arbeitet die Verfassungsbestimmungen, die Gesetze und die Dekrete aus. Vorbehalten bleiben die Artikel 31 bis 35 und 100 bis 106.
2Unter Vorbehalt der Befugnisse des Volkes und Staatsrates genehmigt er die Verträge, Konkordate und Konventionen.
3Er übt die Rechte aus, die den Kantonen in den Artikeln 86, 89, 89 bis und 93 der Bundesverfassung vorbehalten sind und beantwortet die Vernehmlassungen des Bundes über atomare Einrichtungen.
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