Testo di legge
1Die Staatsausgaben werden bestritten:
a) aus den Einkünften des Staatsvermögens; b) aus dem Ertrag der Hoheitsrechte; c) aus den Fiskalgebühren und den verschiedenen Einkünften; d) aus den Bundes-Entschädigungen, Beiträgen und Verteilungen; e) aus den Steuern.
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