Testo di legge
1Die Initiative in Form der allgemeinen Anregung wird mit einer Stellungnahme des Grossen Rates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.
2Verwirft das Volk die Initiative, wird sie abgeschrieben.
3Nimmt das Volk die Initiative an, ist der Grosse Rat verpflichtet, ihr unverzüglich Folge zu geben. *
4Bei der Ausarbeitung der von der Initiative in Form der allgemeinen Anregung verlangten Bestimmungen hat der Grosse Rat den Absichten der Ini-tianten zu entsprechen.
5Das Volk entscheidet gleichzeitig, ob im Falle der Annahme der Initiative die Totalrevision durch den Grossen Rat oder durch einen Verfassungsrat durchzuführen ist.
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