Testo di legge

1Der Landrat:

a) genehmigt rechtsetzende Konkordate b) genehmigt die Rechenschaftsberichte des Regierungsrates und des Obergerichtes c) übt die den Kantonen in der Bundesverfassung eingeräumten bundesstaatlichen Mitwirkungsrechte aus (Art. 86, 89, 89 bis und 93 Bundesverfassung, SR 101 ) d) * … e) übt das Begnadigungsrecht aus f) entscheidet Kompetenzkonflikte, soweit dafür nicht das Obergericht zuständig ist g) nimmt von regierungsrätlichen Planungen Kenntnis h) bewilligt Anleihen i) erfüllt weitere Aufgaben, die ihm die Gesetzgebung überträgt

Noch kein Inhalt verfügbar.