Testo di legge
1Der Landrat konstituiert sich selbst und wählt jährlich seinen Präsidenten und den Vizepräsidenten.
2Er erlässt eine Geschäftsordnung, die nicht dem Volksreferendum unterliegt.
3Der Regierungsrat nimmt an den Sitzungen des Landrates mit beratender Stimme teil.
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