Testo di legge
1Der Besuch der Volksschule ist unentgeltlich und, soweit die Gesetzgebung nichts anderes bestimmt, obligatorisch.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Besuch der Volksschule ist unentgeltlich und, soweit die Gesetzgebung nichts anderes bestimmt, obligatorisch.
Noch kein Inhalt verfügbar.